Die Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung findet im ersten Halbjahr eines jeden Kalenderjahres statt. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme.
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus 12 Mitgliedern, und zwar aus dem
Präsidenten, dem Direktor des Alfred Adler Institutes, dem ersten
Vizepräsidenten, dem zweiten Vizepräsidenten, dem Generalsekretär, dem
Schriftführer als stellvertretendem Generalsekretär und dem
Schatzmeister sowie fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.
Mitglieder des Vorstands
Der Lehrausschuss
Der Lehrausschuß hat die Aufgabe, eine Vorselektierung unter den
Bewerbern zur Aufnahme als Ausbildungskandidaten /-innen bezüglich
ihrer Eignung zum/r individualpsychologischen Therapeuten /-in zu
treffen und dem Vorstand zu berichten. Weiters hat er die Aufgabe,
Ausbildungskandidaten /-innen in der laufenden Ausbildung zu beraten
und zu überwachen, Stellungnahmen an den Vorstand bezüglich des
Abschlusses der Einzel- und Gruppenausbildung abzugeben, weiters die
Kommunikation mit den Lehr- und Kontrollanalytikern, dem
Leitungsausschuß und den Referenten des AAI sowie mit Vertretern der
Ausbildungskandidaten /-innen zu pflegen. Er ist dem Vorstand gegenüber
für die Erfüllung der Aufnahmebedingungen zum ordentlichen oder
außerordentlichen Mitglied verantwortlich. Der Lehrausschuß besteht aus
mindestens 4 bis maximal 9 Mitgliedern, welche vom Vorstand bestellt
werden, sowie einem Vertreter des Alfred Adler Institutes, welcher vom
Leitungsausschuß des Institutes nominiert wird. Der Lehrausschuß trifft
sich alle 5 - 6 Wochen.
Mitglieder des Lehrausschusses
Das AAI
Das Alfred-Adler-Institut zeichnet für die theoretische Ausbildung im Rahmen des psychotherapeutischen Fachspezifikums verantwortlich. Die Leitung des AAI wird von der Mitgliederversammlung gewählt und hat im Vorstand Sitz und Stimme.
Das AAI Leitungsgremium ist für die Steuerung und Organisation der Veranstaltungen zuständig. AAI-Leitungssitzungen setzten sich zusammen aus den Verantwortlichen der
drei Regionen und der Fachbereiche Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapie und Gruppenanalyse.
Leitung und Mitglieder des Leitungsteams
Die KandidatInnenvertretung
Die KandidatInnenvertreterInnen treten für die Anliegen der
KandidatInnen ein und sind für die Weiterleitung der Anliegen an die
zuständigen Gremien zuständig. Die KandidatInnenvertreterInnen sind
stimmberechtigte Mitglieder des Vorstands.
KandidatInnenvertreter
Das Schiedsgericht
In allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten kann das Schiedsgericht angerufen werden.
Mitglieder des Schiedsgerichts
Das Sekretariat
Die Kommunikation und Administration wird zentral von unserem Sekretariat geleistet. Die Generalsekretärin wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Als Unterstützung steht ihr eine administartive Assistentin zur Seite.
Das Sekretariat in der Hernalser Hauptstraße 15/1/6, 1170 Wien ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag 13:00 - 18:00 Uhr (Telefonzeit 16:00 - 18:00 Uhr) und
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr (Telefonzeit: 13:00 - 14:00 Uhr).
Die Generalsekretärin ist nach Vereinbarung erreichbar.
Telefon: 01/406 24 35
Fax: 01/406 24 35
E-Mail: info@oevip.at