Die Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung findet im ersten Halbjahr eines jeden Kalenderjahres statt. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme.

Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus 12 Mitgliedern, und zwar aus dem Präsidenten, dem Direktor des Alfred Adler Institutes, dem ersten Vizepräsidenten, dem zweiten Vizepräsidenten, dem Generalsekretär, dem Schriftführer als stellvertretendem Generalsekretär und dem Schatzmeister sowie fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.
Mitglieder des Vorstands

Der Lehrausschuss
Der Lehrausschuß hat die Aufgabe, eine Vorselektierung unter den Bewerbern zur Aufnahme als Ausbildungskandidaten /-innen bezüglich ihrer Eignung zum/r individualpsychologischen Therapeuten /-in zu treffen und dem Vorstand zu berichten. Weiters hat er die Aufgabe, Ausbildungskandidaten /-innen in der laufenden Ausbildung zu beraten und zu überwachen, Stellungnahmen an den Vorstand bezüglich des Abschlusses der Einzel- und Gruppenausbildung abzugeben, weiters die Kommunikation mit den Lehr- und Kontrollanalytikern, dem Leitungsausschuß und den Referenten des AAI sowie mit Vertretern der Ausbildungskandidaten /-innen zu pflegen. Er ist dem Vorstand gegenüber für die Erfüllung der Aufnahmebedingungen zum ordentlichen oder außerordentlichen Mitglied verantwortlich. Der Lehrausschuß besteht aus mindestens 4 bis maximal 9 Mitgliedern, welche vom Vorstand bestellt werden, sowie einem Vertreter des Alfred Adler Institutes, welcher vom Leitungsausschuß des Institutes nominiert wird. Der Lehrausschuß trifft sich alle 5 - 6 Wochen.
Mitglieder des Lehrausschusses

Das AAI
Das Alfred-Adler-Institut zeichnet für die theoretische Ausbildung  im Rahmen des psychotherapeutischen Fachspezifikums verantwortlich. Die Leitung des AAI wird von der Mitgliederversammlung gewählt und hat im Vorstand Sitz und Stimme.

Das AAI Leitungsgremium ist für die Steuerung und Organisation der Veranstaltungen zuständig. AAI-Leitungssitzungen setzten sich zusammen aus den Verantwortlichen der drei Regionen und der Fachbereiche Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und Gruppenanalyse.
Leitung und Mitglieder des Leitungsteams

Die KandidatInnenvertretung
Die KandidatInnenvertreterInnen treten für die Anliegen der KandidatInnen ein und sind für die Weiterleitung der Anliegen an die zuständigen Gremien zuständig. Die KandidatInnenvertreterInnen sind stimmberechtigte Mitglieder des Vorstands.
KandidatInnenvertreter

Das Schiedsgericht
In allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten kann das Schiedsgericht angerufen werden.
Mitglieder des Schiedsgerichts

Das Sekretariat
Die Kommunikation und Administration wird zentral von unserem Sekretariat geleistet. Die Generalsekretärin wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Als Unterstützung steht ihr eine administartive Assistentin zur Seite.

Das Sekretariat in der Hernalser Hauptstraße 15/1/6, 1170 Wien ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag 13:00 - 18:00 Uhr (Telefonzeit 16:00 - 18:00 Uhr) und
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr (Telefonzeit: 13:00 - 14:00 Uhr).

Die Generalsekretärin ist nach Vereinbarung erreichbar.

Telefon: 01/406 24 35
Fax: 01/406 24 35
E-Mail: info@oevip.at